Kreditkartenvertrag kündigen

Eine Kreditkartenkündigung kann sowohl vom Karteninhaber selbst wie auch von der Bank ausgesprochen werden. Wird die Kreditkarte gekündigt, muss sie unverzüglich an die Karten ausgebende Bank zurückgegeben und kann demnach nicht mehr eingesetzt werden.

Die Kündigung durch den Karteninhaber

Karteninhaber, die ihre Kreditkarte nicht mehr benötigen oder eine günstigere Kreditkarte eines anderen Anbieters nutzen wollen, können ihre Kreditkarte kündigen. Eine solche Kündigung ist ohne besondere Frist durch Rückgabe der Karte an die Bank möglich. Höchstens einen Monat darf noch die Kündigungsfrist betragen. Deshalb sind viele Banken dazu übergegangen, eine Kreditkartenkündigung jederzeit zu ermöglichen.

Die Kündigung kann formlos oder aber auf einem Formular der Bank erfolgen, welches eigenhändig unterschrieben werden muss. Die Kündigung muss neben dem Namen und der Anschrift des Karteninhabers auch die Kreditkartennummer enthalten, um die Kündigung zuordnen zu können. Das Schreiben wird schließlich an die Bank gesandt, die die Kreditkarte vergeben hat. Eine Sendung an die Kreditkartengesellschaft ist nicht notwendig. Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben allein für die eine Bank nicht ausreichend ist. Bevor die Karte gekündigt werden kann, muss sie zwingend vernichtet bzw. an die Bank zurückgegeben werden.

Zu beachten ist, dass die Banken die im Voraus berechnete jährliche Kreditkartengebühr bis zum Ende des Vertragesjahres weiterhin erheben. Aus Kulanz erstatten viele Banken jedoch die Gebühr für die nicht in Anspruch genommene Vertragszeit. Laut (BGB § 675h Absatz 3) müssen sie es sogar! Bleiben Sie also hartnäckig, wenn die Bank die Jahresgebühr nicht anteilig zurückerstatten will.

Die Kündigung durch die Bank

Nicht nur Karteninhaber, auch Banken können Kreditkarten kündigen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich die Bonität des Karteninhabers deutlich verschlechtert und ein Ausgleich der in Anspruch genommenen Kreditkartenlinie über das Girokonto nicht mehr erwartet werden kann. Auch bei einer missbräuchlichen Verwendung ist die Kündigung der Karte seitens der Bank möglich.

In diesem Fall wird die Bank die Kreditkarte aufgrund der verschlechterten Bonität umgehend sperren und gleichzeitig kündigen. So wollen die Banken weiteren Schaden für sich abwenden. Eine Kündigung kann in diesem Fall ohne Frist erfolgen und wird dem Kunden natürlich auch mitgeteilt.