Darf meine Tochter bzw. mein Sohn meine eigene Kreditkarte mitbenutzen?

Kreditkarten sind personengebunden und laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aller Banken nicht übertragbar. Der Tochter oder dem Sohn die Kreditkarte zur Nutzung zu überlassen, wäre demnach ein Verstoß gegen die Regeln und würde seitens der Bank bzw. des Kreditkartenunternehmens unter Umständen als Missbrauch gewertet. Darüber hinaus gäbe es in den meisten Geschäften Probleme, wenn der Nachwuchs die Karte von Mama oder Papa zückt. Deshalb die klare Antwort: nein. Doch wir haben Lösungen!

Lösungsvorschläge

Lösung 1) Eigene Debit-/Prepaid-Kreditkarte Ihr Kind

comdirect Junior (Girokonto & Visa Card im Paket, auf Prepaid-Basis)
comdirect Visa Debit zum Junior Giro
Jahresgebühr:
0,00 €
  • bereits ab 7 Jahre möglich
  • Girokonto inkl. Visa Debit Card + girocard
  • 0€ Kontoführungsgebühren ohne Geldeingang
  • 0€ Bargeldabhebegebühr weltweit
  • Kontosteuerung über die Mobile App comdirect Mobox
  • Apple Pay & Google Pay
  • kein Dispo = keine Verschuldung möglich
  • Eltern behalten bis 18.Lebensjahr die Kontrolle
Bargeldgebühr:
0,00 €
Auslandsgebühr:
0,00 %
Dispokredit:
ab 18 Jahre

Wenn Sie Ihr Kind in den Genuss einer Kreditkarte kommen lassen möchten – zum Beispiel für einen Schulausflug oder den ersten Urlaub ohne Eltern, dann können Sie diesem Wunsch jetzt sofort nachkommen.

Wir empfehlen: Kostenloses Girokonto mit Visa Debit / Prepaid

Am günstigsten sind Angebote, bei denen Ihr Kind ein kostenloses Girokonto mit einer Debit- oder Prepaid-Karte bekommt. So sind das Konto und die Karten gleich miteinander verbunden und sehr einfach zu verwalten. Inbegriffen ist eine echte IBAN-Kontonummer, die Überweisungseingänge von allen Girokonten ermöglicht. Also Taschengeld, Unterhaltszahlungen, BAföG, Gehalt aus einem Neben-/Minijob können beispielsweise darauf eingehen. Direkt nach der Kontoeröffnung steht die volle Funktionalität zur Verfügung.

Kein Dispo: So lange Kinder noch nicht das 18.Lebensjahr erreicht haben, sind sie noch nicht voll geschäftsfähig und dürfen deshalb auch keinen Kreditvertrag abschließen. Daher sind die „Kinder-Girokonten“ sehr sicher, was die Verschuldung angeht. Hier wird überhaupt kein Dispokredit eingeräumt. Das Girokonto wie auch die Bankkarten sind nur im Guthabenbereich nutzbar. Ist das Konto bei Null, so muss eben erst wieder ein Zahlungseingang erfolgen, bevor die Karte weiter genutzt werden kann.

Eltern behalten Konto-Vollmacht: Über das Geld auf dem Girokonto kann Ihr Kind frei verfügen, jedoch behalten die Eltern den vollen Überblick. Die Kontoeröffnung erfolgt unmittelbar auf Namen des Kindes – jedoch werden beide Elternteile in ähnlicher Weise Konto-Inhaber und können den Konto-Zugriff beispielsweise beschränken. Ab dem 18.Lebensjahr wird dann das Kind alleiniger Konto-Inhaber.

Lösung 2) Partner-Kreditkarte für Ihren Sohn/Tochter (mind. 16 Jahre alt)

In diesem Fall fragen Sie bei Ihrer Bank an, ob die Ausstellung einer Partnerkarte für Personen jünger als 18 Jahre möglich ist. Als Erziehungsberechtigter (Vater/Mutter) müssen Sie selbst eine solche Kreditkarte beantragen und können dann, nachdem Sie als Hauptkarteninhaber registriert sind, eine Partnerkarte für Ihren Sohn/Tochter ausstellen lassen. Ob Sie als Hauptkarteninhaber dann Ihre „Hauptkarte“ selbst aktiv nutzen, bleibt Ihnen überlassen. Die Abrechnung der Partnerkarte erfolgt jedenfalls über das Konto Ihrer Hauptkreditkarte.

Lösung 3) Eigene echte Kreditkarte für „Kinder“ ab 18 Jahre

Ab 18 Jahre kann Ihr „Kind“ selbstverständlich eine eigene echte Kreditkarte beantragen und bekommen. Schwierig könnte es allerdings mit dem Kreditkartenrahmen (Kreditkartenlimit) werden, wenn Ihr „Kind“ noch kein regelmäßiges Einkommen hat. Das ist oft bei Schülern, Auszubildenden und Studenten der Fall. Mit ein paar hundert Euro Einkünften im Monat gibt es bei den meisten Kreditkarten keinen richtigen Kreditrahmen oder der Kreditkartenantrag wird gleich abgelehnt. Wir machen Ihnen folgende Vorschläge:

Warum dürfen Kinder nicht die Kreditkarte der Eltern verwenden?

Auf jeder Kreditkarte ist der Name des Inhabers eingeprägt und auf der Rückseite ein Feld für die eigenhändige Unterschrift. Sollte nun ein Fremder, und seien es die eigenen Kinder, mit der Karte einkaufen gehen, würde die Zahlung spätestens beim Abgleich der Daten verweigert. Zum einen, weil viele Geschäfte inzwischen darauf bestehen, dass zur Kontrolle auch der Personalausweis vorgelegt wird. Zum anderen, weil an der Kasse üblicherweise die Unterschrift auf dem Zahlbeleg mit der auf der Kreditkarte verglichen wird. Punkt drei: Gerade bei Kindern und Jugendlichen werden die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwas genauer hinsehen. Online dürfte es diesbezüglich weniger Probleme geben. Trotzdem ist es nicht ratsam, andere (darunter fallen auch die eigenen Kinder) mit der eigenen Karte bezahlen zu lassen. Es ist also egal, ob die Eltern es den Kindern gestatten, denn die Bank macht hier die Vorschrift.