Reiseversicherungen

Zu den Klassikern im Kreditkartenwesen zählen zweifelsohne die Reiseversicherungen, angefangen bei der Auslandsreisekrankenversicherung über die Reiserücktrittsversicherung bis hin zum Auto-Schutzbrief für Auslandsreisen. Wer über die Policen versichert ist, geht aus den Bedingungen für die Kreditkarten hervor. Üblicherweise gilt der Versicherungsschutz bei goldenen Kreditkarten für den Karteninhaber, die Ehegattin/den Ehegatten respektive die Lebenspartnerin/den Lebenspartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz

Vorausgesetzt wird in den meisten Verträgen allerdings, dass die Reise oder auch der Mietwagen mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Wer die Rechnung des Reisebüros per Überweisung begleicht, sollte also nicht darauf hoffen, im Schadensfall Hilfe von der Kreditkartengesellschaft bzw. der zuständigen Assekuranz zu erhalten. Gleiches gilt im Übrigen für Einkäufe im Internet, die über die Kreditkarte versichert sind. Der Schutz greift nur bei Kartenzahlung.

Lohnt sich die höhere Jahresgebühr?

Ob es sich lohnt, aufgrund der Versicherungsleistungen eine höherwertige und damit teurere Kreditkarte zu wählen, ist daher eher fraglich. Für den Zahlungsverkehr reicht auch eine Karte, die nicht in Gold oder Platin gehalten ist. Und die entsprechenden Versicherungen für den Urlaub lassen sich ohne Einschränkungen und relativ günstig separat abschließen. In diesem Punkt ist ein Preis-Leistungs-Vergleich durchaus angebracht.

Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung: Welche Kreditkarten taugen etwas?

Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung