Bei Kreditkarten mit PIN oder Unterschrift bezahlen?
Für die persönliche Identifikationsnummer (PIN) bei der Kreditkartennutzung gilt: Sie wird nicht immer, aber immer öfter benötigt. Das liegt schlichtweg daran, dass die EMV-Technologie nach und nach Einzug hält. In Europa wurden alle Terminals und Automaten bereits zum 1. Januar 2011 umgestellt. Weltweit dauert es noch ein wenig, ehe der neue Sicherheitsstandard flächendeckend zur Verfügung steht. Bis dahin richtet es sich schlichtweg nach der Karte und der Technik des Kartenlesegeräts, ob die PIN benötigt wird oder die Unterschrift ausreicht.
PIN oder Unterschrift
Kreditkarteninhaber sind jedenfalls gut beraten, sich die persönliche Identifikationsnummer zu merken, um im Fall der Fälle nicht ratlos vor einem der Terminals zu stehen. Häufig besteht dann zwar noch die Möglichkeit, den Vorgang mit der Unterschrift zu autorisieren. Doch darauf sollte man sich nicht immer verlassen und vorher bei der Bank fragen, welche Verfahren von der Kreditkarte unterstützt werden. Denn es sind einzig und allein die Vorgaben, die auf der Karte gespeichert sind, die darüber entscheiden, wie die Zahlung freigegeben wird.
Karte und Terminal entscheiden über das Verfahren
In „Absprache“ mit dem Terminal wird dann geklärt, wie am besten vorgegangen wird. Verfügt das Eingabegerät zum Beispiel nicht über ein Zahlenfeld bzw. die Möglichkeit, eine PIN zu erfassen, bleibt nur der Weg über die Unterschrift. Das wiederum setzt einen Drucker voraus, der den Beleg ausgibt. Verlangt das Terminal pauschal nach einer PIN, kann dieser Schritt unter Umständen übersprungen werden, indem die Eingabetaste gedrückt wird. Funktioniert das nicht und beharrt das System auf der Identifikationsnummer, sollte man eine Alternative zur Hand haben.
Auf Nummer sicher gehen und PIN beantragen
Dass zunehmend auf die PIN gesetzt wird, hat Sicherheitsgründe. Das Kreditkartenunternehmen MasterCard schreibt zum Chip&PIN-Verfahren: „In Zukunft erwägen immer mehr Kartenanbieter in Deutschland auf das sogenannte Chip&PIN Verfahren umzustellen: Dabei ersetzt nach Maßgabe der Karten ausgebenden Bank oder Sparkasse, der PIN Code beim Bezahlen im stationären Einzelhandel dann auch die Unterschrift – so wie viele Karteninhaber es bereits von der eigenen Maestro/EC-Karte kennen.“ In anderen Ländern sei das Bezahlen mit PIN längst Standard. Die Experten empfehlen daher allen Karteninhabern, sich an die jeweilige Bank zu wenden und eine persönliche Identifikationsnummer zu beantragen. Wichtig: PIN und Karte dürfen nie zusammen aufbewahrt werden.