Ein Kredit (ital. credo "ich vertraue", "ich glaube") ist bei
wirtschaftlicher Betrachtung eine zeitliche Verzögerung von Bezahlung
und erzeugt gleichzeitig eine Schuld und ein Guthaben. Die Schuld des
Kreditwerbers entspricht dem Guthaben (der Forderung) des Kreditgebers.
Die Höhe des Kredites ist in einer Summe von Zahlungsmitteleinheiten
(Geld, Währung) ausgedrückt. Zu einem Kreditvertrag gehören folgende
Details:
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Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten
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Kreditzinsen, eventuelles Disagio und Bearbeitungsgebühren
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Sicherstellung für den Kreditgeber
Man unterscheidet im Wirtschaftsleben unter anderem folgende Kreditarten:
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kurzfristige (z.B. Lombardkredit)
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mittelfristige
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langfristige Kredite
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Großkredit
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Millionenkredit
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Barkredit (z.B. Dispositionskredit, Kontokorrentkredit)
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Warenkredit
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Kreditleihe (z.B. Akzeptkredit)
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Konsumkredit (z.B. Ratenkredit, Bauspardarlehen)
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Produktivkredit (z.B. Betriebsmittelkredit, Saisonkredit)
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Bankkredit
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Lieferantenkredit
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Arbeitgeberdarlehen
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Verwandtendarlehen
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Staatskredit
Streng genommen ist auch das kurzfristige private Geldborgen ein Kredit, der
aber nur mündlich vereinbart ist. Auch der Überziehungsrahmen bei einem
Gehaltskonto hat rechtlich eine ähnliche Basis, ist aber eine der teuersten
Kreditformen. Rembourskredit ist ein Kredit im Außenhandelsgeschäft.
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